AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Präambel

Frau Friederike Bähr (fortan „Anbieterin“), bietet ihren Kunden verschiedene Filme im Zusammenhang mit kognitiven Beeinträchtigungen und Pflegebedürftigkeit zum Kauf an (fortan „Lizenzprodukt“) und gibt Schulungen im Zusammenhang mit den Lizenzprodukten und ihren Inhalten. Das Lizenzprodukt ist jeweils – je nach Vereinbarung – als Downloadlink oder per USB-Stick erhältlich. Die Parteien gehen davon aus, dass das Lizenzprodukt in Deutschland urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt ist und der Anbieterin hieran die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.

§ 2 Geltungsbereich

Diese nachfolgenden Lizenzbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin hat diesen im Einzelfall ausdrücklich in Textform zugestimmt. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Körperschaften öffentlichen Rechts.

§ 3 Nutzungsrechte an dem Lizenzprodukt

  1. Der Kunde erhält mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr ein nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes, örtlich auf die jeweilige Einrichtung beschränktes Nutzungsrecht an dem Lizenzprodukt.
  2. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Kunde die erste gem.§ 5 dieses Vertrages geschuldete Vergütungszahlung vollständig geleistet hat. Die Anbieterin kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Sequenz auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig in Textform erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
  3. Die Anbieterin hat Anspruch auf Nennung des Namens des Filmurhebers sowie Nennung ihres Namens als Leistungsschutzrechtsinhaber.
  4. Die Anbieterin hat Anspruch darauf, dass der Kunde das Lizenzprodukt auf Verlangen der Anbieterin nachträglich mit einem urheberrechtlichen Schutzmechanismus versieht, soweit dadurch die vertragsgemäße Benutzung nicht behindert wird und die Maßnahme dem Kunden wirtschaftlich zumutbar ist.
  5. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken Kopien des überlassenen Lizenzproduktes herzustellen. Der Kunde ist weiterhin berechtigt, die Lizenzprodukte im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung auf seiner DV-Anlage zu nutzen, auch wenn hierbei im Arbeitsspeicher Zwischenkopien angefertigt werden. Als bestimmungsgemäße Verwendung gilt auch die Herstellung der individualvertraglich vereinbarten Zahl von Kopien für Mitarbeiter zum Zwecke der internen Verwendung. Die Vervielfältigung ist zu dokumentieren. Derartige Kopien dürfen nicht länger als für die erforderliche Dauer einer solchen Nutzung gespeichert werden. Mitarbeiter sind darauf hinzuweisen, dass die Lizenzprodukte nicht außerhalb der jeweiligen Einrichtung verwendet werden dürfen.
  6. Der Kunde erhält eine Kopie des Lizenzproduktes auf einem Datenträger oder per Downloadlink.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lizenzprodukte zu bearbeiten, zu ändern, in anderer Weise umzuarbeiten, Kennzeichnungen der Lizenzprodukte zu entfernen oder zu verändern oder Angaben in den Lizenzprodukten über die Herstellereigenschaften, die Urheberrechte und sonstige Schutzrechte der Anbieterin zu entfernen.
  8. Die Anbieterin ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus und im Zusammenhang mit etwaigen Aufträgen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.

§ 4 Vergütung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Lizenzgebühr zu bezahlen.
  2. Die Zahlung der Lizenzgebühr ist mit Empfang der Rechnung zur Zahlung fällig.
  3. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.
  4. Hinweis zur Steuerbefreiung gem. § 19 UstG: Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG

§ 5 Gewährleistung, Haftung

  1. Die Anbieterin steht dafür ein, dass das Lizenzprodukt die Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllt und den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Der Kunde wird die Anbieterin auf Anforderung nach Kräften bei der Ermittlung und Beseitigung des jeweiligen Fehlers unterstützen.
  2. Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, die Lizenzprodukte nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der Anbieterin unverzüglich anzuzeigen.
  3. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB beträgt für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  4. Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist die Anbieterin berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
  5. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder die Anbieterin durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen der Anbieterin zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
  6. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von der Anbieterin zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Eine unsachgemäße Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Lizenzprodukten von der Anbieterin ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die Einflüsse und/oder die unsachgemäße Nutzung und/oder jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel sind.
  7. Die Anbieterin haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
  8. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  9. In den Fällen des Abs. 8 ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  10. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
  11. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Schulungen

  1. Die Anbieterin bietet – soweit vereinbart – im Übrigen auch Schulungen im Zusammenhang mit den zu überlassenden Inhalten an. Etwaiger Umfang, Zielgruppe, Teilnehmerzahl und Durchführung der Schulungen werden im jeweiligen Vertrag/Angebot festgelegt. Die Anbieterin ist nicht zu einem bestimmten Schulungserfolg verpflichtet. Die Anbieterin unterliegt im Hinblick auf die Durchführung ihrer Tätigkeiten und der Gestaltung der Arbeitszeit keinen Weisungen des Kunden.
  2. Der Schulungsauftrag kann vom Kunden kostenfrei 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Stellt sich nach Ablauf dieser Frist heraus, dass der Kunde den vereinbarten Schulungstermin – gleichgültig aus welchem Grund – nicht wahrnehmen kann, bemüht sich der Kunde, in Absprache mit der Anbieterin einen Alternativtermin anzubieten. Können sich die Parteien auf keinen Alternativtermin einigen, sind bei einer Absage

    – weniger als 6 bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin 50 %
    – weniger als 3 Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin 90 %
    des Nettohonorars vom Kunden an die Anbieterin zu zahlen.
  3. Außer der Stornierung in Nummer 2 ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
  4. Für den Fall, dass Lizenzprodukte auf Grund der Buchung einer Schulung rabattiert verkauft werden, sind sich die Parteien einig, dass eine wirksame Beendigung des zugehörigen Schulungsvertrages dazu führt, dass der normale Preis für das jeweilige Lizenzprodukt zu zahlen ist.

§ 7 Höhere Gewalt

Die Anbieterin ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, soweit der Kunde Unternehmer ist.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz der Anbieterin.
  3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Gerontoaktiv

Friederike Bähr
Am Pfad 19c
97204 Höchberg
0174-5468625
info(ät)gerontoaktiv.de (ät durch @ austauschen)
www.gerontoaktiv.de


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